Corona

Aktuelle Corona-Regeln ab dem 25.04.2022

Im Folgenden finden Sie hier die aktuell geltenden Coronaregeln, gültig ab dem 25.04.2022:
  • es besteht für alle die Schulbesuchspflicht
  • weiter bestehende Hygieneregelungen (Niesetikette, Handhygiene u.ä.)
  • keine MNS-Pflicht (freiwilliges Tragen weiterhin gestattet)
  • keine Testpflicht (freiwilliges Testen 2x p.W. möglich: Schule stellt weiterhin Tests zur Verfügung)
  • bei Positivtestung und bei deutlichen Coronasymptomen darf für 5 Tage nicht die Schule besucht werden (nach 5 Tagen und 48h Symptomfreiheit kann eine Freitestung erfolgen)
  • Geschwister und enge Kontaktangehörige müssen nicht mehr automatisch mit in Quarantäne gehen, wenn sie selbst symptomfrei sind (unabhängig vom aktuellen G-Status). Es wird in dem Fall aber um besondere Vorsicht gebeten (bewusste Abstandshaltung und ggfs. das Tragen einer MNS). Es besteht auch in diesem Fall keine zusätzliche Testpflicht. Tests können aber wie o.g. freiwillig durchgeführt werden.
  • Der Besuch des Schulgebäudes für Abholung, Elternabende, Elterneinsätze u.ä. ist bei Symptomfreiheit und ohne Erkrankung wieder ohne Einschränkungen möglich.Auch hier besteht unabhängig vom aktuellen G-Status keine MNS- oder Testpflicht mehr.  Um die Beachtung der weiter bestehenden Hygieneregelungen (Niesetikette, Handhygiene, Abstandshaltung) wird gebeten.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier:


Aktuelle Corona-regeln, gültig ab 04.04.2022

Die aktuellen Corona-Regelungen, gültig ab 04.04.2022, finden Sie hier:

2022_03_31_FGS-Aktuelle Corona-Regeln-Schule-Hort 

Weitere Informationen hierzu sind hier zu finden:

https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

 

 


Neue Corona-Regeln ab dem 07.03.2022

Ab Montag, 07.03.2022, gelten folgende neue Corona-Regeln:
  • Regelbetrieb gilt wieder: Im Grundschulbereich (JG 1-4) wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen. Der Unterricht findet ohne Beschränkung auf feste Gruppen statt. Gleiches gilt für den Hort.
  • Schulbesuchspflicht gilt wieder: Die Abmeldemöglichkeit von der Präsenzbeschulung entfällt; es besteht grundsätzlich Schulbesuchspflicht. Abmeldungen vom Schulbesuch sind wie bisher auch aus medizinischen Gründen möglich.
  • Der Testrhythmus wird verändert: Der wöchentliche Selbsttest wird auf zweimal wöchentlich reduziert. Bei positivem Corona-Testergebnis besteht eine fünftägige tägliche Testpflicht für die betreffende Gruppe.
  • Keine Maskenpflicht im Unterricht: Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes entfällt im Unterricht an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler sowie für Pädagogen. Das Tragen eines MNS im Gebäude außerhalb des Unterrichts bleibt für die Schüler:innen aller Jahrgänge und alle Mitarbeiter:innen verpflichtend.
  • Besucherregel:  Für die kurzfristige Abholung im Hort ist der Zutritt wieder gestattet. Außerhalb dessen gilt der Zutritt weiterhin nur mit Anmeldung und unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder (tagesaktuell) getestet). Für Besuchende ist ein Tragen der MNS grundsätzlich verpflichtend.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:


Verlängerung der notwendigen Teil-Schließung der Jahrgänge 4-6

Aufgrund der weiter angespannten personellen Situation und der hohen Ansteckungsrate bei Schüler:innen sehen wir uns leider gezwungen, die Schulschließung in den Jahrgängen 4-6 für eine weitere Woche (29.11.21-03.12.21) zu verlängern und fortführend Homeschooling und die Notbetreuung (Anmeldung übers Onlinetool) anzubieten.

 


Notwendige Teil-Schulschließung: Orangene Eichhörnchen

Auf Grund von rasant steigenden, positiven Testergebnissen bei den orangenen Eichhörnchen erfolgt für diese Gruppe für die Woche 29.11. bis 3.12. 2021 eine Teilschließung (Homeschooling). Dies ist notwendig, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Ihnen steht eine Notbetreuung von 7.00 Uhr bis 14 Uhr zur Verfügung. Wir bitten aber auf Grund der aktuellen hohen Ansteckungsgefahr aber ausdrücklich darum, dieses wirklich auch nur im Notfall zu nutzen. Die Rückmeldung erfolgt übers Onlinetool.


Eingeschränkter Regelbetrieb im Grundschulbereich ab 29.11.2021

Mit der neuen Corona-Verordnung gilt für den Grundschulbereich ab dem 29.11.2021 während der Überlastungsstufe ein angeordneter eingeschränkter Regelbetrieb. Dieser bringt es mit sich, dass die einzelnen Gruppenbereiche wieder mehr voneinander getrennt werden müssen.
Die Aufteilung orientiert sich an dem gegebenen Stundenplan: gelb/blau; smaragd/orange; türkis/rot; bunt/weiß
 
Die generelle, tägliche Öffnungszeit des Hortes muss organisatorisch bedingt auf 6.45h-16.00h verändert werden.
Bei den Hortzeiten im Innenbereich behalten wir in der Untergruppe ebenfalls die Kursgruppen-Einteilung bei, sprich: gelb/blau und orange/smaragd.
Bei der Mittelgruppe bitten wir Sie, wenn möglich, dass die Kinder, aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen, nach dem Unterrichtsschluss die Schule direkt verlassen. Sollten dennoch die Hortzeiten in Anspruch genommen werden, so wird dieser im Innenbereich getrennt von den Untergruppen stattfinden. Bei dieser Altersgruppe ist aber eine weitere Unterteilung personell und organisatorisch bedingt nicht weiter möglich.
Bzgl. der Zugänge der Schulhäuser bitten wir, dass die Schüler folgende Eingangstüren für den Ein- und Ausgang nutzen:
  • orange/smaragd/türkis: Haupteingang Neubau
  • blau/gelb: seitlicher Zugang Neubau
  • weiß/bunt/rot: Hinterausgang Altbau
Des Weiteren gelten folgende Regelungen:
  • Der Zutritt des Schul-Gebäudes ist nur dem Personal und den Schüler:innen erlaubt, unter der aktuellen 3G-Regelung (Testung: 3x p. W.)
  • Der Zutritt des Schulgeländes ist Besuchern aktuell nur mit Einhaltung der 3G-Regelung möglich, auf dem gesamten Schulgelände besteht eine Maskenpflicht (ausgenommen Schüler:innen und Personal (bei Einhaltung des Abstandes von 1,5 Meter))
  • Innerhalb des Schulgebäudes besteht für alle (Personal und Schüler:innen aller Jahrgänge) eine Maskenpflicht.
Soweit nicht anders von entsprechenden Stellen verordnet bleibt die Schule und der Hort grundsätzlich weiter geöffnet.
Coranabedingte Teilschließungen konzentrieren sich demnach auf einzelne Gruppen oder Gruppenbereiche, über die dann vorzeitig informiert wird.
Bei gehäuften Positiv-Corona-Fällen kann es zu einer eingeschränkten Notbetreuung gezielter Berufsgruppen (festgelegt durchs SMK) kommen.


Neue sächs. Corona-Verordnung

Ab Montag, 22.11.2021, gelten neue sächsischen Corona-Verordnungen.
Kurz zusammengefasst sind hier folgende Änderungen bzgl. Schule/ Hort zu nennen:
  • Schulbesuchspflicht wird aufgehoben (formlose Abmeldung übers Sekretariat) – jedoch weiterhin kein verpflichtender Anspruch auf Beschulung der Schüler:innen durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht
  • eingeschränkter Regelbetrieb an Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kindertageseinrichtungen spätestens ab 29. November> überwiegend getrennte Gruppenbereiche
  • Testpflicht für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände bleibt bestehen, aktuell: 3x p. Woche
  • Maskenpflicht auch im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 5
  • Elterngespräche sind grundsätzlich digital zu führen
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier:
Nach der offiziellen Veröffentlichung der neuen Schul-Verordnung erhalten Sie weitere Informationen über die notwendigen Änderungen/Planungen.


Coronabadingte, temporäre Schulschließung der Jahrgänge 4-6, 22.11.-26.11

Aufgrund rasant steigender „Positivfälle“ und damit verbundenen Ausfällen bei Schüler:innen und Kollegen innerhalb der Mittelgruppe, sehen wir uns leider gezwungen, in der nächsten Woche, 22.11.-26.11.21,für die Jahrgänge 4-6 die Schule zu schließen, in der Hoffnung, dass diese Unterbrechung es uns ermöglicht, in der darauffolgenden Woche wieder zu öffnen.
Dementsprechend erhalten diese Schüler:innen am Freitag die Information darüber, dass für die kommende Woche Homeschooling durchgeführt wird.
Wie gewohnt steht Ihren Kindern täglich von 7.15-13.00h eine Notbetreuung zur Verfügung. Wir bitten aufgrund der aktuellen sehr starken Ausfälle und der sehr hohen Ansteckungsgefahr aber ausdrücklich darum, dieses wirklich auch nur im Notfall zu nutzen. Zur Bedarfsabfrage bzgl. der Notbetreuung kommt Ihnen in Kürze eine Abfrage übers Online-Tool zu, über die Sie bitte entsprechend des möglichen Not-Bedarfes uns eine Rückmeldung geben: https://onlinetool.fgs-freiberg.de:8443/login.php 
(Anmeldung erfolgt über die bekannten Elternzugänge- bei technischen Problemen: lars.bergelt@fgs-freiberg.de)
Selbstverständlich besteht für Schüler:innen auch die Möglichkeit wieder, sich bei Bedarf Laptops auszuleihen. Bitte wenden Sie sich hierzu wie gewohnt ab Montag ans Sekretariat.


3-maliger Test-Rhyhtmus ab dem 22.11.2021

Ab 22.11.2021 müssen Schüler:innen und das gesamte Kollegium  3x wöchentlich im Abstand von jeweils zwei Tagen durch einen Test nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.
Auch wenn für vollständig Geimpfte und Genesene keine Testpflicht besteht, wird die Testung auch für Geimpfte/Genesene ausdrücklich empfohlen. Diese Regelung gilt nun auch für Elternabende, Elterngespräche und Gremien der Elternmitwirkung sowie für den Zutritt von Personen außerhalb von Unterrichts- und Betreuungszeiten.

Weitere Informationen hierzu hier:
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/11/16/testung-an-schulen-wird-erhoeht


Erreichen der Vorwarnstufe

Mit dem Erreichen der Vorwarnstufe entfällt der Wegfall der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ab der Sekundarstufe 1 ab dem 08.11.2021 gemäß § 4b Abs. 2 Schul- und Kita-Corona-VO. 
Schülerinnen und Schüler und schulisches Personal in Schulen dieser Schularten müssen demnach ab kommender Woche (ab.08.11.2021) weiter auch im Unterricht eine MNB tragen. 
 
Demnach besteht für Personal + alle Schüler:innen ab Jahrgang 5 weiterhin eine Maskenpflicht im Unterricht und für Personal + alle Schüler:innen aller Jahrgänge eine Maskenpflicht auf den Schulgängen.