Eingeschränkter Regelbetrieb im Grundschulbereich ab 29.11.2021

29. November 2021

Mit der neuen Corona-Verordnung gilt für den Grundschulbereich ab dem 29.11.2021 während der Überlastungsstufe ein angeordneter eingeschränkter Regelbetrieb. Dieser bringt es mit sich, dass die einzelnen Gruppenbereiche wieder mehr voneinander getrennt werden müssen.
Die Aufteilung orientiert sich an dem gegebenen Stundenplan: gelb/blau; smaragd/orange; türkis/rot; bunt/weiß
 
Die generelle, tägliche Öffnungszeit des Hortes muss organisatorisch bedingt auf 6.45h-16.00h verändert werden.
Bei den Hortzeiten im Innenbereich behalten wir in der Untergruppe ebenfalls die Kursgruppen-Einteilung bei, sprich: gelb/blau und orange/smaragd.
Bei der Mittelgruppe bitten wir Sie, wenn möglich, dass die Kinder, aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen, nach dem Unterrichtsschluss die Schule direkt verlassen. Sollten dennoch die Hortzeiten in Anspruch genommen werden, so wird dieser im Innenbereich getrennt von den Untergruppen stattfinden. Bei dieser Altersgruppe ist aber eine weitere Unterteilung personell und organisatorisch bedingt nicht weiter möglich.
Bzgl. der Zugänge der Schulhäuser bitten wir, dass die Schüler folgende Eingangstüren für den Ein- und Ausgang nutzen:
  • orange/smaragd/türkis: Haupteingang Neubau
  • blau/gelb: seitlicher Zugang Neubau
  • weiß/bunt/rot: Hinterausgang Altbau
Des Weiteren gelten folgende Regelungen:
  • Der Zutritt des Schul-Gebäudes ist nur dem Personal und den Schüler:innen erlaubt, unter der aktuellen 3G-Regelung (Testung: 3x p. W.)
  • Der Zutritt des Schulgeländes ist Besuchern aktuell nur mit Einhaltung der 3G-Regelung möglich, auf dem gesamten Schulgelände besteht eine Maskenpflicht (ausgenommen Schüler:innen und Personal (bei Einhaltung des Abstandes von 1,5 Meter))
  • Innerhalb des Schulgebäudes besteht für alle (Personal und Schüler:innen aller Jahrgänge) eine Maskenpflicht.
Soweit nicht anders von entsprechenden Stellen verordnet bleibt die Schule und der Hort grundsätzlich weiter geöffnet.
Coranabedingte Teilschließungen konzentrieren sich demnach auf einzelne Gruppen oder Gruppenbereiche, über die dann vorzeitig informiert wird.
Bei gehäuften Positiv-Corona-Fällen kann es zu einer eingeschränkten Notbetreuung gezielter Berufsgruppen (festgelegt durchs SMK) kommen.