Die Schulanmeldung


Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Schule. Leider müssen wir aktuell auf Folgendes hinweisen: Zurzeit können keine neuen 

  • Schulanfängeranmeldungen für das Schuljahr 2025/26
  • Quereinsteigeranfragen für den Jahrgang 4 und 5 für das Schuljahr 2025/26
  • Schulanfängeranmeldungen für das Schuljahr 2026/27 und
  • Quereinsteigeranfragen für den Jahrgang 5 für das Schuljahr 2026/27

angenommen werden.Bzgl. der möglichen Wiederaufnahme des Bewerbungsverfahrens für Schulanfänger und Quereinsteiger wird an dieser Stelle der Homepage rechtzeitig informiert.


Schulanfänger

Aufnahmeverfahren für Schulanfänger
Für die Anmeldung der Schulanfänger verwenden Sie bitte das hier hinterlegte Formular.
Unser Aufnahmeverfahren erfolgt in mehreren Stufen. Alle angemeldeten Kinder nehmen zunächst an den vorgesehenen Terminen wie Schuleingangsdiagnostik und Schnuppernachmittagen teil.
Die ersten Schulverträge und Platzzusagen werden erfahrungsgemäß im Januar verschickt. Weitere Zusagen erfolgen schrittweise, abhängig von behördlichen Rückmeldungen und unter Berücksichtigung des Lernstandes unserer aktuellen Schüler. Die endgültige Entscheidung über die verbleibenden Plätze fällt voraussichtlich im Juni.
Bitte beachten Sie, dass einige Familien erst zum Abschluss des Verfahrens eine endgültige Rückmeldung erhalten. Eine bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkindern oder eine Vergabe nach Wartelistenplätzen gibt es nicht mehr.

Anmeldefrist
Alle Anmeldungen, die bis zum 30. September des Vorjahres eingehen, nehmen am regulären Aufnahmeverfahren teil – vorausgesetzt, die maximale Anzahl an Anmeldungen wurde noch nicht erreicht. Andernfalls gilt ein Aufnahmestopp. Spätere Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie das Schreiben des Vorstands und der Schulleitung vom 29.10.2024 mit weiteren wichtigen Informationen zum Aufnahmeverfahren.

Hospitation und Tag der offenen Tür
Sie können bereits vor der Anmeldung Ihres Kindes gerne einen Hospitationstermin vereinbaren, um den Schulalltag kennenzulernen und das erste Kriterium für die Schulaufnahme Ihres Kindes zu erfüllen. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Aufgrund der hohen Nachfrage und der begrenzten Verfügbarkeit unserer Hospitationstermine können wir diese nur für Eltern anbieten, deren Kind innerhalb der nächsten 2 Jahre eingeschult wird. Für einen ersten Eindruck von unserem Schulalltag empfehlen wir Ihnen, unseren Tag der offenen Tür im November zu nutzen. Dort haben Sie die Gelegenheit, unsere Räumlichkeiten kennenzulernen und mit unseren Lehrkräften ins Gespräch zu kommen.

Quereinsteiger

Aufnahmeverfahren für Quereinsteiger
Für Quereinsteiger erfolgt das Aufnahmeverfahren in Anlehnung an unser Verfahren der Schulanfänger, abhängig von den verfügbaren Schulplätzen: „Die Entscheidung über eine Aufnahme von Schüler:innen an unserer Schule erfolgt nach einem internen Auswahlverfahren unter Berücksichtigung pädagogisch-sozialer Kriterien, insbesondere die bzgl. der Zusammensetzung der Schüler:innen in den einzelnen Stammgruppen und in dem jeweiligen Gruppenbereich. Entscheidungsverantwortlich für die Aufnahme ist ein Gremium aus Pädagogen der Unter-, Mittel- oder Obergruppen, Sonderpädagogen und Schulleitung. Die Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen. In einzelnen Härtefällen wird zur Beratung der Vorstand des CSV Freiberg e.V. hinzugezogen. Geschwisterkinder haben keinen Vorrang bei der Vergabe der Schulplätze.“
Ein Schulwechsel ist in der Regel nur zu Schuljahresbeginn möglich. Ob und wie viele Schulplätze für Quereinsteiger im nächsten Schuljahr verfügbar sind, zeigt sich erfahrungsgemäß erst im April/Mai des laufenden Schuljahres.

Anmeldefrist
Alle Anmeldungen, die bis zum 1. April des Einschulungsjahres eingehen, werden im regulären Aufnahmeverfahren berücksichtigt, sofern die maximale Anzahl an Quereinsteigeranmeldungen noch nicht erreicht ist. Sobald dieses Limit erreicht ist, gilt ein Aufnahmestopp.

Hospitation und Tag der offenen Tür
Hospitationstermine werden nur vergeben, wenn absehbar ist, dass freie Schulplätze zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass ein Hospitationstermin keine Zusage für einen Schulplatz bedeutet, sondern lediglich eine Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens. Für einen ersten Eindruck von unserem Schulalltag empfehlen wir Ihnen, unseren Tag der offenen Tür im November zu nutzen. Dort haben Sie die Gelegenheit, unsere Räumlichkeiten kennenzulernen und mit unseren Lehrkräften ins Gespräch zu kommen.

Aufnahme im 5. Jahrgang
An unserer Schule lernen Gymnasiasten und Oberschüler gemeinsam. Aus diesem Grund sind Schüler:innen mit Bildungsempfehlung beider Schularten bei uns willkommen. Je nach sich entwickelnden Leistungsstand können die Schüler:innen durch eine Schulfremdenprüfung Haupt-/Realschulabschluss oder ein Abitur ablegen.
Da die Grund- und weiterführende Schule sich als eine gemeinsame Schule verstehen, wird dieser Schuleintritt zum fünften Jahrgang als Quereinstieg gesehen.

Abitur
Auf Grund unseres dreijährigen Abiturs, sind Schüler:innen nach erfolgreichem Realschulabschluss herzlich bei uns willkommen.
Bedingung hierfür sind die hier abrufbaren Zulassungsbedingungen sowie die Regelung für Quereinsteiger.
Die Prüfungen werden als „Abiturprüfungen für Schulfremde“ abgelegt.
Zur Anmeldung zum Abitur verwenden Sie bitte das hier hinterlegte Formular für Quereinsteiger.

Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass eine Kontaktaufnahme mit Ihnen stets auf der Grundlage des Anmeldebogens erfolgt. Änderungen Ihrer Kontaktdaten (insbesondere Ihrer Postanschrift) teilen Sie uns daher unbedingt umgehend mit, damit Sie Post fristgerecht erhalten und beantworten können.
  • Als Anmeldedatum gilt der Eingang der vollständigen Unterlagen inkl. der Anmeldegebühr auf das o.g. Konto des Trägervereins. Die Bestätigung der Schulanmeldung erhalten Sie per E-Mail.
  • Die Anmeldung garantiert keinen Schulplatz.
  • Wenn die Schule Ihrem Kind keinen Platz zur Verfügung stellen kann, erhalten Sie die Anmeldegebühr selbstverständlich zurück. Ziehen Sie die Schulanmeldung selbst zurück, können wir die Gebühr nicht erstatten.