Die Schulanmeldung


Schulanfänger

Für die Anmeldung der Schulanfänger verwenden Sie bitte das hier hinterlegte Formular.
Die Schulplatzzusage erfolgt i.d.R. nach wahrgenommenem Hospitationstermin und Elterngesprächen.

Aufnahme im 5. Jahrgang

An unserer Schule lernen Gymnasiasten und Oberschüler gemeinsam. Aus diesem Grund sind Schüler:innen mit Bildungsempfehlung beider Schularten bei uns willkommen. Je nach sich entwickelnden Leistungsstand können die Schüler:innen durch eine Schulfremdenprüfung Haupt-/Realschulabschluss oder ein Abitur ablegen.

Da die Grund- und weiterführende Schule sich als eine gemeinsame Schule verstehen, wird dieser Schuleintritt zum fünften Jahrgang als Quereinstieg gesehen, siehe „Quereinsteiger“.

Abitur

Auf Grund unseres dreijährigen Abiturs, sind Schüler:innen nach erfolgreichem Realschulabschluss herzlich bei uns willkommen.

Bedingung hierfür sind die hier abrufbaren Zulassungsbedingungen sowie die Regelung für Quereinsteiger.
Die Prüfungen werden als „Abiturprüfungen für Schulfremde“ abgelegt.

Zur Anmeldung zum Abitur verwenden Sie bitte das hier hinterlegte Formular für Quereinsteiger.

Quereinsteiger

Der Quereinstieg ist in der Regel nur zu Schuljahresbeginn möglich.
Ausnahmeregelungen sind im persönlichen Kontakt zu klären.
Voraussetzung ist ein Gespräch mit Eltern und Schüler:innen sowie eine verpflichtende Hospitation.
Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Sekretariat.

Zur Anmeldung von Quereinsteigern verwenden Sie bitte das hier hinterlegte Formular.

Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass eine Kontaktaufnahme mit Ihnen stets auf der Grundlage des Anmeldebogens erfolgt. Änderungen Ihrer Kontaktdaten (insbesondere Ihrer Postanschrift) teilen Sie uns daher unbedingt umgehend mit, damit Sie Post fristgerecht erhalten und beantworten können.  
  • Als Anmeldedatum gilt der Eingang der Anmeldegebühr auf das o.g. Konto des Trägervereins. Die Bestätigung der Schulanmeldung erhalten Sie nach Eingang der Anmeldegebühr in der Regel per E-Mail.  
  • Sie können bereits vor der Anmeldung Ihres Kindes gerne einen Hospitationstermin vereinbaren, um den Schulalltag kennenzulernen und das erste Kriterium für die Schulaufnahme Ihres Kindes zu erfüllen.
  • Die Anmeldung garantiert keinen Schulplatz. Alle Anmeldungen bis 30.09. des Vorjahres für Schulanfänger und bis 01.04. des Einschulungsjahres für Quereinsteiger gehen in das reguläre Aufnahmeverfahren ein –  dabei kann es zu einer Vergabe von Warteplatzpositionen kommen. Bei späteren Anmeldungen können zusätzlich zeitliche Verzögerungen eintreten. 
  • Wenn die Schule Ihrem Kind keinen Platz zur Verfügung stellen kann, erhalten Sie die Anmeldegebühr selbstverständlich zurück. Ziehen Sie die Schulanmeldung selbst zurück, können wir die Gebühr nicht erstatten. 
  • Bitte beachten Sie, dass der Schul- und Betreuungsvertrag immer zum 01.08. eines jeden Jahres, unabhängig vom tatsächlichen Schuljahresanfang, beginnt, während die Schließzeit des Hortes für die 3. und 4. Sommerferienwoche festgelegt ist. Hierdurch kann es gerade für unsere neu aufgenommenen Grundschüler zu zeitlichen Überschneidungen zwischen dem Kindergartenvertrag und unserem Schul- und Betreuungsvertrag kommen. Deswegen können Eltern, deren Kinder bis zum letzten Sommerferientag, den Kindergarten oder Hort einer anderen Einrichtung besuchen, auf schriftlichen Antrag mittels Zahlungsnachweis das bereits an den Träger der FGS geleistete Betreuungsgeld zurückerstattet bekommen.