(a) SchülerInnen müssen einen Realschulabschluss oder die Bestätigung über die Teilnahme an der Besonderen Leistungsfeststellung im Jahrgang 10 des Gymnasiums oder einen gleichwertigen Abschluss vorlegen.
(b) SchülerInnen müssen die folgenden Notendurchschnitte erfüllen (Grundlage dafür ist die Halbjahresinformation der Klasse 10):
(1) Deutsch, Mathematik, Englisch, eine Naturwissenschaft, Geschichte, Geografie, zweite Fremdsprache oder zweite Naturwissenschaft sowie Lernkompetenz (FGS-Schüler)
Ø ≤ 2,5 für Mittelschüler
Ø ≤ 3,0 für Gymnasiasten
wobei höchstens 2x die Note 4 in den genannten Fächern auftreten darf
(2) Deutsch und Mathematik Ø ≤ 3,0
(3) kein Fach schlechter als Note 4
Bei Ablehnung im Halbjahr aufgrund nicht erfüllter Zulassung kann am Ende der Klasse 10 (Abschlusszeugnis als Grundlage) ein erneuter Aufnahmeantrag gestellt werden. Eine Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach den gleichen Kriterien.
Ausnahmefälle werden durch die Schulleitung entschieden.
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