Monatliches Schul- bzw. Elterngeld:

Schulen in freier Trägerschaft erhalten wie auch staatliche Schulen finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Sachsen – allerdings in weit geringerem Umfang. Aus diesem Grund sind wir auf die Erhebung eines Elternbeitrags angewiesen.

Das Elterngeld enthält darüber hinaus das Betreuungsgeld.
Das Betreuungsgeld sichert die Betreuungs- und Lernzeiten für die Schüler/innen aller Jahrgänge von 6:45-16:30 Uhr. Seine Höhe richtet sich nach den Kostensätzen städtischer Einrichtungen, die laut Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzung der Stadt Freiberg von allen Trägern jährlich zum 01. April und 01. September angepasst werden müssen.

Nicht in den Kosten inbegriffen ist das Mittagessen.

Familien mit geringem Einkommen haben nach Vorlage geeigneter Nachweise die Möglichkeit Ermäßigungen beim Elternbeitrag zu erhalten. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Vorstand. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Monatliche Regelbeiträge für den Besuch der FGS – gültig ab 01.08.2020 zum Downloaden (inkl. der Abbuchungstermine im SEPA-LS-Verfahren) zum Downloaden