3-maliger Test-Rhyhtmus ab dem 22.11.2021

17. November 2021

Ab 22.11.2021 müssen Schüler:innen und das gesamte Kollegium  3x wöchentlich im Abstand von jeweils zwei Tagen durch einen Test nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.
Auch wenn für vollständig Geimpfte und Genesene keine Testpflicht besteht, wird die Testung auch für Geimpfte/Genesene ausdrücklich empfohlen. Diese Regelung gilt nun auch für Elternabende, Elterngespräche und Gremien der Elternmitwirkung sowie für den Zutritt von Personen außerhalb von Unterrichts- und Betreuungszeiten.

Weitere Informationen hierzu hier:
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/11/16/testung-an-schulen-wird-erhoeht