Ab 22.11.2021 müssen Schüler:innen und das gesamte Kollegium 3x wöchentlich im Abstand von jeweils zwei Tagen durch einen Test nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Auch wenn für vollständig Geimpfte und Genesene keine Testpflicht besteht, wird die Testung auch für Geimpfte/Genesene ausdrücklich empfohlen. Diese Regelung gilt nun auch für Elternabende, Elterngespräche und Gremien der Elternmitwirkung sowie für den Zutritt von Personen außerhalb von Unterrichts- und Betreuungszeiten.
Weitere Informationen hierzu hier: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/11/16/testung-an-schulen-wird-erhoeht