Corona

Corona-Regeln nach den Herbstferien (ab 01.11.2021)

Hiermit möchten wir mit folgendem Link auf die geltenden Corona-Regeln nach den Ferien (ab 01.11.2021) verweisen:
Als wichtigste Änderungen seien genannt:
  1. 3-malige Testung in den ersten zwei Wochen nach den Herbstferien. Grundsätzlich gilt weiter: Ohne Testnachweis kein Schulbesuch möglich.
  2. ab 08.11.21 besteht keine Maskenpflicht mehr im Unterricht für alle Schüler:innen aller Jahrgänge und für das gesamte Personal. Innerhalb des Schulgebäudes (Gänge etc..) bleibt die Maskenpflicht erhalten.
  3. Eltern müssen bei Elterngesprächen keinen negativen Test mehr vorweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem o.g. Link oder unter der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung:
Wir bitten um entsprechende Weiterleitung dieser Information an Ihre Kinder zu den neuen Regeln zum Besuch der Schule nach den Herbstferien.
Vielen Dank!


Covid-Testung wird auf 1x-wöchentlich reduziert

Bei einer gleichbleibenden niedrigen Inzidenz von unter 10 können wir ab nächster Woche, 05.07.2021, bei der wöchentlichen Testung von 2x die Woche auf 1x die Woche übergehen:
„Unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 10 gilt für den Zutritt in Schulen und Kindertageseinrichtungen eine einmal wöchentliche Testpflicht.“
Als Testtag verbleibt es bei dem Montag. Ist der/die Schüler:in hier nicht anwesend, muss der Test bei Wiederankunft nachgeholt werden.
Bei einem Ansteigen der Inzidenz auf über 10 tritt das 2-malige Testen pro Woche wieder in Kraft.
Eine Maskenpflicht besteht weiterhin nicht, wird aufgrund der Quarantäneregelungen bei Auftreten eines positiven Falles aber vom SMK weiter empfohlen (Geimpfte und Genesene ausgenommen).
Weitere Informationen zu diesen und weiteren Punkten erhalten Sie hier:


Wiederaufnahme des Regelbetriebes ab 14.06.2021

Aufgrund der Inzidenzzahl unter 50 in Mittelsachsen kann unsere Schule ab Montag in den Regelbetrieb zurückkehren, sodass alle Schüler:innen wieder zugleich die Schule besuchen können.
Die Regelungen zur Schulbesuchspflicht mit der Möglichkeit der schriftlichen Abmeldung von der Teilnahme am Präsenzunterricht gelten fort.

Die zweimalige Testpflicht pro Woche (Ausnahme: Geimpfte und Genesene mit jeweiligem Nachweis) für alle Schüler:innen und Mitarbeitende bleibt bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die ihre Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen.

Alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen haben weiter Bestand, wie beispielsweise das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für die Unterrichtsräume und innerhalb des Schulgebäudes ab Jahrgang 5 und empfohlen, wegen der Jahrgangsmischung 4-6, im Jahrgang 4.
Bei weiterem Sinken der Inzidenzzahl unter 35 und der damit verbundenen Mitteilung des Landratsamtes entfällt das verpflichtende Tragen des Mund-Nasenschutzes ab Jahrgang 5. In diesem Fall werden wir Sie umgehend informieren.
Die Zu- und Ausgänge zur Schule bleiben aus organisatorischen Gründen getrennt: Die Untergruppen gehen weiterhin über die Terrassen der jeweiligen Stammgruppen im Neubau, 10-13er über den Hintereingang Neubau, Türkis über den Haupteingang Neubau, die Mittelgruppen Rot, Bunt, Weiß über die Seitentür links Altbau, die Obergruppen über den Haupteingang Altbau.
Mit dem Übergang zum Regelbetrieb öffnet auch der Hort wieder zu seinen normalen Öffnungszeiten: 6.45-16.30h. Der Hort nutzt hierzu weiter die Stammgruppenräume, die Abholung erfolgt daher auch weiterhin über die Terrassentüren oder über den Schulhof des Neubaus.
Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Öffnungsregelungen finden Sie hier:


Aktuelle Änderungen bzgl. der Testpflicht

Folgende Punkte bzgl. der Testpflicht wurden vom SMK angeordnet und sind gültig ab dem 17.05.2021:

1. Vollständig geimpfte und Covid-19-genesene Personen sind von der Testpflicht befreit. Dies gilt für alle Schüler:innen, Personal und Besucher:innen der Schule und des Hortes. Schüler:innen können die jeweiligen Nachweise dem jeweils zuständigen Stammgruppenteam, dem Sekretariat oder der aktuellen Notbetreuung vorlegen. Besucher:innen haben sich wie üblich vorher beim Sekretariat anzumelden.

2. Die Möglichkeit, zuhause zu testen und eine Selbstauskunft vorzulegen, ist nicht mehr gestattet. Die Testung kann nur noch in der Schule oder in einer ärztlichen oder offiziell zertifizierten Stelle mit schriftlichem oder digitalem Nachweis durchgeführt werden.

3. Die Aufhebung der Schulpräsenzpflicht bleibt weiterhin bestehen, ebenso wie das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ab Jahrgang 5 auf dem Schulgelände und auf den Fluren des Schulgebäudes für alle Jahrgänge. Entscheiden Sie sich dafür, Ihr Kind zuhause zu lassen, melden Sie es bitte entsprechend ab.

4. Ab dem 21.05.2021 stellt die LaSuB in Einzelfällen für Inclusionsschüler:innen mit nachweislicher Beeinträchtigung Spuck- oder Lolli-Tests zur Verfügung. Diese müssen also von den betreffenden Eltern nicht mehr selbst finanziert werden. Bitte melden Sie bei Bedarf dieses unserem Sekretariat.

Weitere Informationen zu den og. Punkten erhalten Sie hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html?_cp=%7B%7D


Schulschließung ab dem 26.04.2021

Wie schon angekündigt wechseln wir mit allen Jahrgängen aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen ab Montag, dem 26.04.21 wieder ins Homeschooling.

Ausnahmen für die weitere Präsenzbeschulung stellen allein die Jahrgänge 4 und 10,11,12 dar.

Die Prüfungstermine der 10er und 13er bleiben nach aktuellem Stand bestehen.

Ablauf Homeschooling

Das Homeschooling läuft wie gewohnt über unsere NAS, das Onlinetool und Microsoft Teams.

Gerne können Sie sich auch wieder einen Laptop ausleihen. Hierzu wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

Wechselmodell Jg. 4

Im Jahrgang 4 gehen wir in ein wöchentliches Wechselmodell mit der Gruppenaufteilung rot/türkis und bunt/weiß über.

Rot/Türkis kommt an den geraden Kalenderwochen (B-Woche) in die Schule und verbleibt bei den ungeraden Kalenderwochen (A-Woche) im Homeschooling.

Bunt/Weiß kommt an den ungeraden Kalenderwochen (A-Woche) in die Schule und verbleibt bei den geraden Kalenderwochen (B-Woche) im Homeschooling.

Demnach beginnt nächste Woche bunt/weiß.

Durch den eingeschränkten Regelbetrieb findet die Präsenz-Unterrichtung im Jahrgang 4 nur in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch statt.

Im Homeschooling finden wie gewohnt auch weitere Fächer statt.

Die Unterrichtszeit verkürzt sich bei den 4tis auf: 7.45-11.30h + anschließendem Mittagessen. Unterrichtsschluss ist 12.00h. 

Notbetreuung

Grundsätzlich wird in den Jahrgängen 1-4 wieder eine Notbetreuung von 7.00h-16.00h angeboten, diese kann auch von den 4tis genutzt werden, wenn sie keine Schulpräsenzwoche haben. Alle näheren Informationen hierüber erhalten Sie in einer separaten E-Mail von Frau Drescher.
Aufgrund der Hygienebestimmung müssen in der Notbetreuung zwei getrennte Gruppen gebildet werden: Jg 4 (Nichtpräsenzschüler) und Untergruppe.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus personellen und organisatorischen Gründen allein für die Präsenz-4tis keinen extra beaufsichtigten Frühdienst anbieten können.

Für 4tis, die ab 7.00h in die Schule zum Unterricht kommen, stellen wir in indirekter Aufsicht die Stammgruppenräume zur Verfügung.

Notbetreuung für Inklusionsschüler:innen

Aktuell sind wir noch in der Überprüfung und Absprache mit den Ämtern, inwiefern die Notbetreuung von Inklusionsschüler:innen mit Schulbegleitung, deren Eltern keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, genutzt werden kann. Wir versuchen dies schnellstmöglich zu klären und geben Ihnen als betreffende Eltern umgehend Bescheid.

Regelungen Jahrgang 10 -12

Jahrgang 10-12 kommt wie gewohnt wöchentlich zum Unterricht. Dies können wir durch die Trennung der 10 in 2 Gruppen ermöglichen.

Die Unterrichtszeit ist wie im Februar-Plan verkürzt: 7.45h-13.15h.

Die Stundenpläne werden aktuell entsprechend angepasst. Die neue Fassung erhalten die Schüler:innen am Montag früh.

Test- und Maskenpflicht

Grundsätzlich bleibt es bei der zweimaligen Testpflicht pro Woche, für alle Schüler:innen und Beschäftigten.

Der Nachweis kann auch weiterhin über die Selbstauskunft (Formular im Downloadbereich der Homepage) erfolgen.

Unabhängig davon ist die Schulpräsenzpflicht weiterhin aufgehoben. Bitte denken Sie daran, sich in den Jahrgängen 4 und 10-12, in dem Fall entsprechend abzumelden.

Die dringende Empfehlung für die Maskenpflicht im Jahrgang 4 entfällt, da diese ja nun wieder unter sich sind. In den oberen Jahrgängen bleibt es beim verpflichtenden Tragen der Maske.

Zugänge zum Gebäude

Die Untergruppen benutzen bitte immer als Ein- und Ausgang den Haupteingang Neubau.

Jahrgang 4 benutzt immer den Haupteingang Altbau, Jahrgänge 10-12 den Hintereingang Neubau.

Mittagessenbestellung

Denken Sie bitte daran, rechtzeitig das Mittagessen bei Pipapo zu bestellen. Hier müssen Sie im Vorfeld telefonisch Kontakt mit dem Essenanbieter aufnehmen, um ihr Konto wieder frei zuschalten.

 

 

 


Weitere Öffnung der Schule ab dem 12.04.2021

Anbei ein Überblick über die neuen Regelungen ab dem 12.04.2021, gemäß den Vorgaben des SMKs:

  1. Testpflicht

Ab 12.04 besteht für alle(!) Schüler:innen von Jahrgang 1-13 eine 2x die Woche stattfindende,  durchzuführende Testpflicht (Covid-19-Schnell-Selbsttest).

Zur Durchführung der Selbsttests sei auf folgendes Video noch einmal verwiesen: https://my.hidrive.com/lnk/djruy66Q#file

Die Tests werden jeweils montags und mittwochs früh in der ersten Stunde durchgeführt. Grundsätzlich wird hierfür einmalig die unterschriebene Einverständniserklärung (neu für Jahrgang 1-4) benötigt, die sie bitte Ihrem Kind am ersten Schultag nach den Osterferien mitgeben.
Diese können Sie hier herunterladen: https://nas.fgs-freiberg.de:5001/sharing/BpRDhpThG 

Alternativ zur Testung in der Schule können sie auch einen eigenen Selbsttest zuhause durchführen und dies als Eltern (oder aber ab 18 Jahren die Schüler:innen selbst) durch die schon bekannte Selbstauskunft bestätigen.
Das Formular hierzu erhalten Sie unter: https://nas.fgs-freiberg.de:5001/sharing/PYU7cbaFS

Eine Übersicht der zugelassenen Testverfahren und über die örtlichen Teststellen erhalten Sie hier:

https://www.coronavirus.sachsen.de/coronatest-8931.html

Wichtig ist dabei, dass dieser Test nicht älter als 12h sein darf. Wir weisen darauf hin, dass es uns nicht gestattet ist, die für die Schule bereitgestellten Tests mit nach Hause zu geben. Diese sind allein für die Durchführung in(!) der Schule gedacht. Tests, die von Ihnen zuhause durchgeführt werden, müssen selbst erworben werden.

Wird bei Schüler:innen ein positives Testergebnis festgestellt, werden die Kinder bis Jahrgang 6 sofort von der Gruppe getrennt, ab Jahrgang 7 sofort nach Hause geschickt. Parallel dazu werden Sie als Eltern umgehend über unser Sekretariat hierüber informiert und bei den jüngeren Kindern die Abholung oder das selbstständige nach Hause gehen abgesprochen. Sie sind dann durch das Gesundheitsamt verpflichtet, schnellstmöglich einen PCR Test bei Ihrem Kind vornehmen zu lassen.

  1. Regelungen, die einzelnen Gruppenbereiche betreffend:

Bei der Abiturstufe und den 10er wird es keine Änderungen geben. Beachten Sie, dass die 10er ab dem 19.04.2021 ihre Vorklausuren schreiben.

Bei der Obergruppe, Jahrgang 7-9, bleibt es organisatorisch bei dem wöchentlichen Wechsel. Der Stundenplan von vor den Osterferien wird unverändert weitergeführt. Einzige Änderung für die Schüler:innen ist die nun geforderte Maskenpflicht auch während des Unterrichts.  Befreiung hiervon sind wie schon zuvor nur durch ein ärztliches Attest möglich.

Bei der Mittelgruppe, Jahrgang 4-6, bleibt es organisatorisch beim Wechselmodell. Auch hier ändert sich nicht der Stundenplan. Am Montag, den 12.4.21 beginnen die Kinder des 5.Jahrgangs und sind eine komplette Woche in der Schule und wechseln sich dann mit dem Jahrgang 6 ab, der in der Woche ab 19.4.21 in der Schule sein wird. Für die Schüler:innen im Jahrgang 5 und 6 besteht nun ebenfalls laut der neuen Verordnung im Unterricht eine Maskenpflicht. Jahrgang 4 wird dies dringend empfohlen.

Bei der Untergruppe, Jahrgang 1-3, gibt es bis auf die zweimaligen Tests pro Woche keine weiteren Änderungen. Es besteht weiterhin keine Maskenpflicht.

  1. Grundsätzliche Regelungen:
  • Mit der neuen Verordnung wurde die grundsätzliche Schulpräsenzpflicht aufgehoben. Wir bitten in diesem Fall um rechtzeitige Abmeldung!
  • Es ist weiterhin allen Nicht-Mitarbeiter:innen und Nicht-Schüler:innen untersagt, das Schulgelände und -gebäude zu betreten. Somit betreten und verlassen die Schüler:innen die Schule weiterhin selbstständig. Die Abholung für die Jahrgänge 1-6 geschieht weiterhin über die Schul-Tore.
  • Die grundsätzlichen hauseigenen Bestimmungen des aktuellen Hygieneplans bleiben bestehen.
  • Die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und auf den Fluren des Gebäudes bleibt ab Jahrgang 5 grundsätzlich verpflichtend bestehen.

Wir wissen, dass diese neue Verschärfungen alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellen und von allen viel abverlangen. Auch für uns stellen diese einen erheblichen organisatorischen und personellen Mehraufwand dar. Gleichfalls setzen wir alles daran, um den Aufenthalt an der Schule für alle Schüler:innen bestmöglich und so angenehm wie möglich zu gestalten. Auf der anderen Seite bitten wir zu beachten, dass wir zur Schulöffnung angehalten sind, die Regelungen umzusetzen. Im Sinne des Gesundheitsschutzes und der gegenseitigen Rücksichtnahme bitten wir daher auch um notwendige Unterstützung, insbesondere mit der dringenden Bitte, Kinder, die selbst oder deren Familienmitglieder Covid-19-Symptome anzeigen, nicht in die Schule zu schicken.

 


Öffnung der Schule für die Jahrgänge 5-9

  1. Grundsätzlich kann die Schule wieder öffnenwenn der Inzidenzwert im Landkreis 5 Tage hintereinander unter dem Wert von 100 liegt. Aktuell ist dies gegeben. Bei Überschreiten der 100 kann das Landratsamt mit dem Landeschulamt jedoch auch wieder die Schulen schließen.
  2. Zum Besuch der Schule ist nach Vorgabe des SMK ein Covid19-Selbsttest mit negativem Ergebnis für alle Schüler:innen ab Jahrgang 5 obligatorisch. Der Selbsttest erfolgt wöchentlich in der Schule (montags, 1. Stunde). Hierzu wird stets die Einverständniserklärung benötigt. Diese können Sie hier herunterladen:
    https://nas.fgs-freiberg.de:5001/sharing/6KPUUsSkg
    Ergänzend hierzu sind neben einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Bescheinigung durch ein zertifiziertes Testzentrum, auch selbst durchgeführte externe Tests möglich.
    Wichtig dabei ist, dass dieser aktuell ist und dass dieser mit einer ausgefüllten Selbstauskunft von Ihnen bestätigt wird. Das Formular der Selbstauskunft können Sie hier herunterladen:
    https://nas.fgs-freiberg.de:5001/sharing/PYU7cbaFS
    Eine Übersicht der zugelassenen Testverfahren und über die örtlichen Teststellen erhalten Sie hier:
    https://www.coronavirus.sachsen.de/coronatest-8931.html
    Haben Schüler:innen am Montag früh keine von Ihnen ausgefüllte Selbstauskunft, keinen weiteren ärztlichen oder zertifizierten Nachweis und nehmen diese nicht an unserer angebotenen Testdurchführung teil, müssen wir diese mit sofortiger Wirkung der Schule verweisen. Diese Schüler:innen sind dann bis zur Nachreichung eines Bescheides/ der Selbstauskunft über ein negatives Testergebnis von der Schulpräsenzpflicht befreit.
    Weitere FAQs zu dem Thema finden Sie hier auf dieser Seite:
    https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/
    Hier finden Sie auch Beantwortungen zu Fragen des Aufrechterhaltens der Hygienemaßnahmen, des Unfallschutzes u.ä.m..
  3. Grundsätzlich gilt weiterhin das Betretungsverbot des Schulgeländes für alle Nicht-Schüler:innen und Nicht-Mitarbeiter:innen der Schule. Die Abholung der Kinder erfolgt daher weiterhin über die jeweiligen Eingangstore an der Tschaikowskistr. (Zugang aktuell über Parkplatz) und dem Forstweg.
  4. Die Unterrichtung für den 5.-9. Jahrgang findet im Wechselmodell statt (wöchentlicher Wechsel).
    Da parallel alle Kollegen im Präsenzeinsatz sind, bitten wir zu berücksichtigen, dass die Betreuung nicht im gleichen Umfang wie zuvor im Lockdown ablaufen kann. 
  5. Auf dem gesamten Schulgelände, in den Garderoben und auf den Fluren besteht für alle Schüler:innen aller Jahrgänge eine Maskenpflicht (einfache, übliche OP-Maske reicht aus). Während des Unterrichts ist nur für die Jahrgänge 10 – 13 das Tragen einer Maske Pflicht.
  6. Um die Gruppen auch getrennt ankommen und gehen zu lassen, bitten wir die unterschiedlichen Eingänge zu beachten (vgl. auch Aushänge an den jeweiligen Toren und Türen).
  7. Bei der UG wird die Gleitzeit von 7.30-8.00h beibehalten.
    In allen anderen Jahrgängen liegt der Unterrichtsbeginn wie gewohnt um 7.45h.
  8. Regulärer Unterrichtsschluss für die UG ist nach dem Mittagessen um 12.30h, für die MG um 14.00h, für die OG/AG/OS um 14.45h.
  9.  Aus organisatorischen Gründen ist ein Abholen der UG-Kinder nur in dem Zeitraum 12.00h-12.30h oder dann erst wieder ab 13.30h möglich.
  10. Der Hort ist für die Jahrgänge 1-6 wie folgt geöffnet: 
    Für die Jahrgänge 1-3 zwischen 7.00h und 16.00h, für die Jahrgänge 4-6 zwischen 7.15h und 16.00h.  
  11. Alle weiteren Regeln des aktuellen, hauseigenen Hygieneplans haben weiter Bestand.


Wiederaufnahme der Möglichkeit des Schulbesuchs

a)    für die Abschlussjahrgänge 10 + 13 ab dem 18.01.2021 / für Jahrgänge 11 + 12 ab dem 22.02.2021:

Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:

  1. Die Unterrichtung erfolgt fokussiert in den Prüfungsfächern (Nichtprüfungsfächer können fakultativ abgewählt werden)
  2. HS und RS werden im JG 10 getrennt unterrichtet
  3. Alle Schüler:innen haben verpflichtend auf dem gesamten Schulgelände, im Schulgebäude und im Unterricht eine MNS (OP-MNS ausreichend) zu tragen (auf Erholungspausen achten!)
  4. Zugang zum und Verlassen des Schulgebäudes nur über den Nebeneingang des Neubaus.
  5. Verkürzte Unterrichtszeit: 7.45-13.15h 

b)    für die Jahrgänge 1-4 ab dem 15.02.2021: 

Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:

  1. Unterschiedliche Zugänge zum Schulgelände: Jahrgang 1-3: Zugang Forstweg, Jahrgang 4: Zugang Tschaikowskistraße. 
  2. Unterschiedlichen Zugänge zum Gebäude: UG =  Terrassenzugänge der Stammgruppenzimmer, Jahrgang 4 = Haupteingang im Altbau. 
  3. Eltern und Besuchern ist der Zutritt zum Schulgelände weiterhin untersagt. Bitte verabschieden Sie ihr Kind am Zugang Forstweg/ Tschaikowskistraße.
  4. Verpflichtendes Tragen einer MNS (OP-Maske ausreichend, keine FFP-2 notwendig) für alle Schüler:innen auf den Fluren und beim morgendlichen Betreten und (nach-)mittaglichen Verlassen auf dem Schulgelände. In den Unterrichtsräumen, in der Hofpause und im Hort, wenn die Schüler:innen im festen Verbund zusammen sind, ist dies für JG1-4 nicht notwendig. 
  5. Unterricht fokussiert sich auf die Vermittlung der Kernfächer Deutsch, Mathe, Sachunterricht + Englisch im JG 4. 
  6. Morgendliche Gleitzeit: 7.30-8.00h.
  7. Verkürzte Unterrichtskernzeit: 8.00-11.30h. 
  8. Schulschluss: 11.30h (Ohne Mittagessen), mit Mittagessen: 12.00h (Bitte denken Sie an Ihre Bestellung!).
  9. Die allgemeinen Öffnungszeiten für den Hort sind: 7.00-16.00h (UG), 7.15-16.00h(JG 4). Der Frühhort UG: ab 7.00h, JG 4 Frühaufsicht ab 7.15h. 
  10. Bitte teilen Sie wie gewohnt die Heimgehzeiten täglich ins Hausaufgabenheft mit. 

c)     Jahrgang 5-9 verbleibt vorerst im Homeschooling

GRUNDSÄTZLICHES: 

  • Bitte vergessen Sie nicht, auch weiterhin Ihr Kind krankzumelden, wenn es weder in die Schule kommen noch das Homeschooling erledigen kann.
  • Es gilt der aktualisierte Hygieneplan: https://nas.fgs-freiberg.de:5001/sharing/dhUdIzrRN
  • Mit Rücksicht auf Mitschüler:innen und unsere Kollegen bitten wir im Sinne unserer aller Gesundheit aktuell dringend darum, Kinder mit typischen COVID-19-Symptomen oder anderen Erkältungssymptomen gar nicht erst in die Schule zu schicken! Vielen DANK! 


Aktuelle SMK-Beschlüsse

zur weiteren Verfahrensweise bzgl. des bestehenden Lockdowns: 

  • Fortgesetztes Homeschooling für alle Jahrgänge bis zum 29.01.2021, 
  • Wiederaufnahme der Präsenz-Beschulung der prüfungsrelevanten Abschlussklassen in den prüfungsrelevanten Fächern ab dem 18.01.2021
  • 1 Woche vorgezogene Winterferien: 01.02.-05.02.2021
  • Ab 08.02.2021 (abhängig von den jeweiligen Infektionszahlen der Landkreise) geplante Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts JG 1-6 in festen Gruppen und für JG-7-13 in geteilten Klassen und/oder im Wechselmodell 
  • die 2. Woche der Winterferien wird ergänzend auf die Osterferien verschoben, die sich damit um 1 Woche verlängern: 29.03-09.04.2021 
  • Verschiebung der Bildungsempfehlungen für den Jahrgang 4 auf einen späteren Termin : genauer Termin wird noch bekannt werden

Nähere Informationen hierzu erhalten sie hier: 
www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

Für unsere FGS bedeutet das: 

  • Fortsetzung des Homeschoolings 
  • ab dem 18.01.21 Wiederbeginn der Präsensbeschulung in den Jahrgängen 13 und 10.  Jahrgänge 11-12 werden ggf. per Video zum 13er Unterricht live dazugeschaltet. 

Für die Jahrgänge 1-4 + Inklusionsbereich steht auch weiterhin bei nachweislich vorhandener Systemrelevanz eine Notbetreuung zur Verfügung.
Die Zugehörigkeit zur Systemrelevanz ist ebenfalls dem obigen SMK-Link zu entnehmen.