Öffnung der Schule für die Jahrgänge 5-9

15. März 2021

  1. Grundsätzlich kann die Schule wieder öffnenwenn der Inzidenzwert im Landkreis 5 Tage hintereinander unter dem Wert von 100 liegt. Aktuell ist dies gegeben. Bei Überschreiten der 100 kann das Landratsamt mit dem Landeschulamt jedoch auch wieder die Schulen schließen.
  2. Zum Besuch der Schule ist nach Vorgabe des SMK ein Covid19-Selbsttest mit negativem Ergebnis für alle Schüler:innen ab Jahrgang 5 obligatorisch. Der Selbsttest erfolgt wöchentlich in der Schule (montags, 1. Stunde). Hierzu wird stets die Einverständniserklärung benötigt. Diese können Sie hier herunterladen:
    https://nas.fgs-freiberg.de:5001/sharing/6KPUUsSkg
    Ergänzend hierzu sind neben einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Bescheinigung durch ein zertifiziertes Testzentrum, auch selbst durchgeführte externe Tests möglich.
    Wichtig dabei ist, dass dieser aktuell ist und dass dieser mit einer ausgefüllten Selbstauskunft von Ihnen bestätigt wird. Das Formular der Selbstauskunft können Sie hier herunterladen:
    https://nas.fgs-freiberg.de:5001/sharing/PYU7cbaFS
    Eine Übersicht der zugelassenen Testverfahren und über die örtlichen Teststellen erhalten Sie hier:
    https://www.coronavirus.sachsen.de/coronatest-8931.html
    Haben Schüler:innen am Montag früh keine von Ihnen ausgefüllte Selbstauskunft, keinen weiteren ärztlichen oder zertifizierten Nachweis und nehmen diese nicht an unserer angebotenen Testdurchführung teil, müssen wir diese mit sofortiger Wirkung der Schule verweisen. Diese Schüler:innen sind dann bis zur Nachreichung eines Bescheides/ der Selbstauskunft über ein negatives Testergebnis von der Schulpräsenzpflicht befreit.
    Weitere FAQs zu dem Thema finden Sie hier auf dieser Seite:
    https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/
    Hier finden Sie auch Beantwortungen zu Fragen des Aufrechterhaltens der Hygienemaßnahmen, des Unfallschutzes u.ä.m..
  3. Grundsätzlich gilt weiterhin das Betretungsverbot des Schulgeländes für alle Nicht-Schüler:innen und Nicht-Mitarbeiter:innen der Schule. Die Abholung der Kinder erfolgt daher weiterhin über die jeweiligen Eingangstore an der Tschaikowskistr. (Zugang aktuell über Parkplatz) und dem Forstweg.
  4. Die Unterrichtung für den 5.-9. Jahrgang findet im Wechselmodell statt (wöchentlicher Wechsel).
    Da parallel alle Kollegen im Präsenzeinsatz sind, bitten wir zu berücksichtigen, dass die Betreuung nicht im gleichen Umfang wie zuvor im Lockdown ablaufen kann. 
  5. Auf dem gesamten Schulgelände, in den Garderoben und auf den Fluren besteht für alle Schüler:innen aller Jahrgänge eine Maskenpflicht (einfache, übliche OP-Maske reicht aus). Während des Unterrichts ist nur für die Jahrgänge 10 – 13 das Tragen einer Maske Pflicht.
  6. Um die Gruppen auch getrennt ankommen und gehen zu lassen, bitten wir die unterschiedlichen Eingänge zu beachten (vgl. auch Aushänge an den jeweiligen Toren und Türen).
  7. Bei der UG wird die Gleitzeit von 7.30-8.00h beibehalten.
    In allen anderen Jahrgängen liegt der Unterrichtsbeginn wie gewohnt um 7.45h.
  8. Regulärer Unterrichtsschluss für die UG ist nach dem Mittagessen um 12.30h, für die MG um 14.00h, für die OG/AG/OS um 14.45h.
  9.  Aus organisatorischen Gründen ist ein Abholen der UG-Kinder nur in dem Zeitraum 12.00h-12.30h oder dann erst wieder ab 13.30h möglich.
  10. Der Hort ist für die Jahrgänge 1-6 wie folgt geöffnet: 
    Für die Jahrgänge 1-3 zwischen 7.00h und 16.00h, für die Jahrgänge 4-6 zwischen 7.15h und 16.00h.  
  11. Alle weiteren Regeln des aktuellen, hauseigenen Hygieneplans haben weiter Bestand.