Weitere Öffnung der Schule ab dem 12.04.2021

12. April 2021

Anbei ein Überblick über die neuen Regelungen ab dem 12.04.2021, gemäß den Vorgaben des SMKs:

  1. Testpflicht

Ab 12.04 besteht für alle(!) Schüler:innen von Jahrgang 1-13 eine 2x die Woche stattfindende,  durchzuführende Testpflicht (Covid-19-Schnell-Selbsttest).

Zur Durchführung der Selbsttests sei auf folgendes Video noch einmal verwiesen: https://my.hidrive.com/lnk/djruy66Q#file

Die Tests werden jeweils montags und mittwochs früh in der ersten Stunde durchgeführt. Grundsätzlich wird hierfür einmalig die unterschriebene Einverständniserklärung (neu für Jahrgang 1-4) benötigt, die sie bitte Ihrem Kind am ersten Schultag nach den Osterferien mitgeben.
Diese können Sie hier herunterladen: https://nas.fgs-freiberg.de:5001/sharing/BpRDhpThG 

Alternativ zur Testung in der Schule können sie auch einen eigenen Selbsttest zuhause durchführen und dies als Eltern (oder aber ab 18 Jahren die Schüler:innen selbst) durch die schon bekannte Selbstauskunft bestätigen.
Das Formular hierzu erhalten Sie unter: https://nas.fgs-freiberg.de:5001/sharing/PYU7cbaFS

Eine Übersicht der zugelassenen Testverfahren und über die örtlichen Teststellen erhalten Sie hier:

https://www.coronavirus.sachsen.de/coronatest-8931.html

Wichtig ist dabei, dass dieser Test nicht älter als 12h sein darf. Wir weisen darauf hin, dass es uns nicht gestattet ist, die für die Schule bereitgestellten Tests mit nach Hause zu geben. Diese sind allein für die Durchführung in(!) der Schule gedacht. Tests, die von Ihnen zuhause durchgeführt werden, müssen selbst erworben werden.

Wird bei Schüler:innen ein positives Testergebnis festgestellt, werden die Kinder bis Jahrgang 6 sofort von der Gruppe getrennt, ab Jahrgang 7 sofort nach Hause geschickt. Parallel dazu werden Sie als Eltern umgehend über unser Sekretariat hierüber informiert und bei den jüngeren Kindern die Abholung oder das selbstständige nach Hause gehen abgesprochen. Sie sind dann durch das Gesundheitsamt verpflichtet, schnellstmöglich einen PCR Test bei Ihrem Kind vornehmen zu lassen.

  1. Regelungen, die einzelnen Gruppenbereiche betreffend:

Bei der Abiturstufe und den 10er wird es keine Änderungen geben. Beachten Sie, dass die 10er ab dem 19.04.2021 ihre Vorklausuren schreiben.

Bei der Obergruppe, Jahrgang 7-9, bleibt es organisatorisch bei dem wöchentlichen Wechsel. Der Stundenplan von vor den Osterferien wird unverändert weitergeführt. Einzige Änderung für die Schüler:innen ist die nun geforderte Maskenpflicht auch während des Unterrichts.  Befreiung hiervon sind wie schon zuvor nur durch ein ärztliches Attest möglich.

Bei der Mittelgruppe, Jahrgang 4-6, bleibt es organisatorisch beim Wechselmodell. Auch hier ändert sich nicht der Stundenplan. Am Montag, den 12.4.21 beginnen die Kinder des 5.Jahrgangs und sind eine komplette Woche in der Schule und wechseln sich dann mit dem Jahrgang 6 ab, der in der Woche ab 19.4.21 in der Schule sein wird. Für die Schüler:innen im Jahrgang 5 und 6 besteht nun ebenfalls laut der neuen Verordnung im Unterricht eine Maskenpflicht. Jahrgang 4 wird dies dringend empfohlen.

Bei der Untergruppe, Jahrgang 1-3, gibt es bis auf die zweimaligen Tests pro Woche keine weiteren Änderungen. Es besteht weiterhin keine Maskenpflicht.

  1. Grundsätzliche Regelungen:
  • Mit der neuen Verordnung wurde die grundsätzliche Schulpräsenzpflicht aufgehoben. Wir bitten in diesem Fall um rechtzeitige Abmeldung!
  • Es ist weiterhin allen Nicht-Mitarbeiter:innen und Nicht-Schüler:innen untersagt, das Schulgelände und -gebäude zu betreten. Somit betreten und verlassen die Schüler:innen die Schule weiterhin selbstständig. Die Abholung für die Jahrgänge 1-6 geschieht weiterhin über die Schul-Tore.
  • Die grundsätzlichen hauseigenen Bestimmungen des aktuellen Hygieneplans bleiben bestehen.
  • Die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und auf den Fluren des Gebäudes bleibt ab Jahrgang 5 grundsätzlich verpflichtend bestehen.

Wir wissen, dass diese neue Verschärfungen alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellen und von allen viel abverlangen. Auch für uns stellen diese einen erheblichen organisatorischen und personellen Mehraufwand dar. Gleichfalls setzen wir alles daran, um den Aufenthalt an der Schule für alle Schüler:innen bestmöglich und so angenehm wie möglich zu gestalten. Auf der anderen Seite bitten wir zu beachten, dass wir zur Schulöffnung angehalten sind, die Regelungen umzusetzen. Im Sinne des Gesundheitsschutzes und der gegenseitigen Rücksichtnahme bitten wir daher auch um notwendige Unterstützung, insbesondere mit der dringenden Bitte, Kinder, die selbst oder deren Familienmitglieder Covid-19-Symptome anzeigen, nicht in die Schule zu schicken.