Wiederaufnahme des Regelbetriebes ab 14.06.2021

9. Juni 2021

Aufgrund der Inzidenzzahl unter 50 in Mittelsachsen kann unsere Schule ab Montag in den Regelbetrieb zurückkehren, sodass alle Schüler:innen wieder zugleich die Schule besuchen können.
Die Regelungen zur Schulbesuchspflicht mit der Möglichkeit der schriftlichen Abmeldung von der Teilnahme am Präsenzunterricht gelten fort.

Die zweimalige Testpflicht pro Woche (Ausnahme: Geimpfte und Genesene mit jeweiligem Nachweis) für alle Schüler:innen und Mitarbeitende bleibt bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die ihre Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen.

Alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen haben weiter Bestand, wie beispielsweise das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für die Unterrichtsräume und innerhalb des Schulgebäudes ab Jahrgang 5 und empfohlen, wegen der Jahrgangsmischung 4-6, im Jahrgang 4.
Bei weiterem Sinken der Inzidenzzahl unter 35 und der damit verbundenen Mitteilung des Landratsamtes entfällt das verpflichtende Tragen des Mund-Nasenschutzes ab Jahrgang 5. In diesem Fall werden wir Sie umgehend informieren.
Die Zu- und Ausgänge zur Schule bleiben aus organisatorischen Gründen getrennt: Die Untergruppen gehen weiterhin über die Terrassen der jeweiligen Stammgruppen im Neubau, 10-13er über den Hintereingang Neubau, Türkis über den Haupteingang Neubau, die Mittelgruppen Rot, Bunt, Weiß über die Seitentür links Altbau, die Obergruppen über den Haupteingang Altbau.
Mit dem Übergang zum Regelbetrieb öffnet auch der Hort wieder zu seinen normalen Öffnungszeiten: 6.45-16.30h. Der Hort nutzt hierzu weiter die Stammgruppenräume, die Abholung erfolgt daher auch weiterhin über die Terrassentüren oder über den Schulhof des Neubaus.
Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Öffnungsregelungen finden Sie hier: