Aktuelle Änderungen bzgl. der Testpflicht

12. Mai 2021

Folgende Punkte bzgl. der Testpflicht wurden vom SMK angeordnet und sind gültig ab dem 17.05.2021:

1. Vollständig geimpfte und Covid-19-genesene Personen sind von der Testpflicht befreit. Dies gilt für alle Schüler:innen, Personal und Besucher:innen der Schule und des Hortes. Schüler:innen können die jeweiligen Nachweise dem jeweils zuständigen Stammgruppenteam, dem Sekretariat oder der aktuellen Notbetreuung vorlegen. Besucher:innen haben sich wie üblich vorher beim Sekretariat anzumelden.

2. Die Möglichkeit, zuhause zu testen und eine Selbstauskunft vorzulegen, ist nicht mehr gestattet. Die Testung kann nur noch in der Schule oder in einer ärztlichen oder offiziell zertifizierten Stelle mit schriftlichem oder digitalem Nachweis durchgeführt werden.

3. Die Aufhebung der Schulpräsenzpflicht bleibt weiterhin bestehen, ebenso wie das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ab Jahrgang 5 auf dem Schulgelände und auf den Fluren des Schulgebäudes für alle Jahrgänge. Entscheiden Sie sich dafür, Ihr Kind zuhause zu lassen, melden Sie es bitte entsprechend ab.

4. Ab dem 21.05.2021 stellt die LaSuB in Einzelfällen für Inclusionsschüler:innen mit nachweislicher Beeinträchtigung Spuck- oder Lolli-Tests zur Verfügung. Diese müssen also von den betreffenden Eltern nicht mehr selbst finanziert werden. Bitte melden Sie bei Bedarf dieses unserem Sekretariat.

Weitere Informationen zu den og. Punkten erhalten Sie hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html?_cp=%7B%7D