Neue Corona-Regeln ab dem 07.03.2022

4. März 2022

Ab Montag, 07.03.2022, gelten folgende neue Corona-Regeln:
  • Regelbetrieb gilt wieder: Im Grundschulbereich (JG 1-4) wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen. Der Unterricht findet ohne Beschränkung auf feste Gruppen statt. Gleiches gilt für den Hort.
  • Schulbesuchspflicht gilt wieder: Die Abmeldemöglichkeit von der Präsenzbeschulung entfällt; es besteht grundsätzlich Schulbesuchspflicht. Abmeldungen vom Schulbesuch sind wie bisher auch aus medizinischen Gründen möglich.
  • Der Testrhythmus wird verändert: Der wöchentliche Selbsttest wird auf zweimal wöchentlich reduziert. Bei positivem Corona-Testergebnis besteht eine fünftägige tägliche Testpflicht für die betreffende Gruppe.
  • Keine Maskenpflicht im Unterricht: Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes entfällt im Unterricht an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler sowie für Pädagogen. Das Tragen eines MNS im Gebäude außerhalb des Unterrichts bleibt für die Schüler:innen aller Jahrgänge und alle Mitarbeiter:innen verpflichtend.
  • Besucherregel:  Für die kurzfristige Abholung im Hort ist der Zutritt wieder gestattet. Außerhalb dessen gilt der Zutritt weiterhin nur mit Anmeldung und unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder (tagesaktuell) getestet). Für Besuchende ist ein Tragen der MNS grundsätzlich verpflichtend.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: