Neue sächs. Corona-Verordnung

21. November 2021

Ab Montag, 22.11.2021, gelten neue sächsischen Corona-Verordnungen.
Kurz zusammengefasst sind hier folgende Änderungen bzgl. Schule/ Hort zu nennen:
  • Schulbesuchspflicht wird aufgehoben (formlose Abmeldung übers Sekretariat) – jedoch weiterhin kein verpflichtender Anspruch auf Beschulung der Schüler:innen durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht
  • eingeschränkter Regelbetrieb an Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kindertageseinrichtungen spätestens ab 29. November> überwiegend getrennte Gruppenbereiche
  • Testpflicht für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände bleibt bestehen, aktuell: 3x p. Woche
  • Maskenpflicht auch im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 5
  • Elterngespräche sind grundsätzlich digital zu führen
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier:
Nach der offiziellen Veröffentlichung der neuen Schul-Verordnung erhalten Sie weitere Informationen über die notwendigen Änderungen/Planungen.