Die zweimalige Testpflicht pro Woche (Ausnahme: Geimpfte und Genesene mit jeweiligem Nachweis) für alle Schüler:innen und Mitarbeitende bleibt bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die ihre Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen.
Folgende Punkte bzgl. der Testpflicht wurden vom SMK angeordnet und sind gültig ab dem 17.05.2021:
1. Vollständig geimpfte und Covid-19-genesene Personen sind von der Testpflicht befreit. Dies gilt für alle Schüler:innen, Personal und Besucher:innen der Schule und des Hortes. Schüler:innen können die jeweiligen Nachweise dem jeweils zuständigen Stammgruppenteam, dem Sekretariat oder der aktuellen Notbetreuung vorlegen. Besucher:innen haben sich wie üblich vorher beim Sekretariat anzumelden.
2. Die Möglichkeit, zuhause zu testen und eine Selbstauskunft vorzulegen, ist nicht mehr gestattet. Die Testung kann nur noch in der Schule oder in einer ärztlichen oder offiziell zertifizierten Stelle mit schriftlichem oder digitalem Nachweis durchgeführt werden.
3. Die Aufhebung der Schulpräsenzpflicht bleibt weiterhin bestehen, ebenso wie das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ab Jahrgang 5 auf dem Schulgelände und auf den Fluren des Schulgebäudes für alle Jahrgänge. Entscheiden Sie sich dafür, Ihr Kind zuhause zu lassen, melden Sie es bitte entsprechend ab.
4. Ab dem 21.05.2021 stellt die LaSuB in Einzelfällen für Inclusionsschüler:innen mit nachweislicher Beeinträchtigung Spuck- oder Lolli-Tests zur Verfügung. Diese müssen also von den betreffenden Eltern nicht mehr selbst finanziert werden. Bitte melden Sie bei Bedarf dieses unserem Sekretariat.
Weitere Informationen zu den og. Punkten erhalten Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html?_cp=%7B%7D
Wie schon angekündigt wechseln wir mit allen Jahrgängen aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen ab Montag, dem 26.04.21 wieder ins Homeschooling.
Ausnahmen für die weitere Präsenzbeschulung stellen allein die Jahrgänge 4 und 10,11,12 dar.
Die Prüfungstermine der 10er und 13er bleiben nach aktuellem Stand bestehen.
Ablauf Homeschooling
Das Homeschooling läuft wie gewohnt über unsere NAS, das Onlinetool und Microsoft Teams.
Gerne können Sie sich auch wieder einen Laptop ausleihen. Hierzu wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.
Wechselmodell Jg. 4
Im Jahrgang 4 gehen wir in ein wöchentliches Wechselmodell mit der Gruppenaufteilung rot/türkis und bunt/weiß über.
Rot/Türkis kommt an den geraden Kalenderwochen (B-Woche) in die Schule und verbleibt bei den ungeraden Kalenderwochen (A-Woche) im Homeschooling.
Bunt/Weiß kommt an den ungeraden Kalenderwochen (A-Woche) in die Schule und verbleibt bei den geraden Kalenderwochen (B-Woche) im Homeschooling.
Demnach beginnt nächste Woche bunt/weiß.
Durch den eingeschränkten Regelbetrieb findet die Präsenz-Unterrichtung im Jahrgang 4 nur in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch statt.
Im Homeschooling finden wie gewohnt auch weitere Fächer statt.
Die Unterrichtszeit verkürzt sich bei den 4tis auf: 7.45-11.30h + anschließendem Mittagessen. Unterrichtsschluss ist 12.00h.
Notbetreuung
Grundsätzlich wird in den Jahrgängen 1-4 wieder eine Notbetreuung von 7.00h-16.00h angeboten, diese kann auch von den 4tis genutzt werden, wenn sie keine Schulpräsenzwoche haben. Alle näheren Informationen hierüber erhalten Sie in einer separaten E-Mail von Frau Drescher. Aufgrund der Hygienebestimmung müssen in der Notbetreuung zwei getrennte Gruppen gebildet werden: Jg 4 (Nichtpräsenzschüler) und Untergruppe.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus personellen und organisatorischen Gründen allein für die Präsenz-4tis keinen extra beaufsichtigten Frühdienst anbieten können.
Für 4tis, die ab 7.00h in die Schule zum Unterricht kommen, stellen wir in indirekter Aufsicht die Stammgruppenräume zur Verfügung.
Notbetreuung für Inklusionsschüler:innen
Aktuell sind wir noch in der Überprüfung und Absprache mit den Ämtern, inwiefern die Notbetreuung von Inklusionsschüler:innen mit Schulbegleitung, deren Eltern keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, genutzt werden kann. Wir versuchen dies schnellstmöglich zu klären und geben Ihnen als betreffende Eltern umgehend Bescheid.
Regelungen Jahrgang 10 -12
Jahrgang 10-12 kommt wie gewohnt wöchentlich zum Unterricht. Dies können wir durch die Trennung der 10 in 2 Gruppen ermöglichen.
Die Unterrichtszeit ist wie im Februar-Plan verkürzt: 7.45h-13.15h.
Die Stundenpläne werden aktuell entsprechend angepasst. Die neue Fassung erhalten die Schüler:innen am Montag früh.
Test- und Maskenpflicht
Grundsätzlich bleibt es bei der zweimaligen Testpflicht pro Woche, für alle Schüler:innen und Beschäftigten.
Der Nachweis kann auch weiterhin über die Selbstauskunft (Formular im Downloadbereich der Homepage) erfolgen.
Unabhängig davon ist die Schulpräsenzpflicht weiterhin aufgehoben. Bitte denken Sie daran, sich in den Jahrgängen 4 und 10-12, in dem Fall entsprechend abzumelden.
Die dringende Empfehlung für die Maskenpflicht im Jahrgang 4 entfällt, da diese ja nun wieder unter sich sind. In den oberen Jahrgängen bleibt es beim verpflichtenden Tragen der Maske.
Zugänge zum Gebäude
Die Untergruppen benutzen bitte immer als Ein- und Ausgang den Haupteingang Neubau.
Jahrgang 4 benutzt immer den Haupteingang Altbau, Jahrgänge 10-12 den Hintereingang Neubau.
Mittagessenbestellung
Denken Sie bitte daran, rechtzeitig das Mittagessen bei Pipapo zu bestellen. Hier müssen Sie im Vorfeld telefonisch Kontakt mit dem Essenanbieter aufnehmen, um ihr Konto wieder frei zuschalten.
Anbei ein Überblick über die neuen Regelungen ab dem 12.04.2021, gemäß den Vorgaben des SMKs:
Ab 12.04 besteht für alle(!) Schüler:innen von Jahrgang 1-13 eine 2x die Woche stattfindende, durchzuführende Testpflicht (Covid-19-Schnell-Selbsttest).
Zur Durchführung der Selbsttests sei auf folgendes Video noch einmal verwiesen: https://my.hidrive.com/lnk/djruy66Q#file
Die Tests werden jeweils montags und mittwochs früh in der ersten Stunde durchgeführt. Grundsätzlich wird hierfür einmalig die unterschriebene Einverständniserklärung (neu für Jahrgang 1-4) benötigt, die sie bitte Ihrem Kind am ersten Schultag nach den Osterferien mitgeben. Diese können Sie hier herunterladen: https://nas.fgs-freiberg.de:5001/sharing/BpRDhpThG
Alternativ zur Testung in der Schule können sie auch einen eigenen Selbsttest zuhause durchführen und dies als Eltern (oder aber ab 18 Jahren die Schüler:innen selbst) durch die schon bekannte Selbstauskunft bestätigen. Das Formular hierzu erhalten Sie unter: https://nas.fgs-freiberg.de:5001/sharing/PYU7cbaFS
Eine Übersicht der zugelassenen Testverfahren und über die örtlichen Teststellen erhalten Sie hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/coronatest-8931.html
Wichtig ist dabei, dass dieser Test nicht älter als 12h sein darf. Wir weisen darauf hin, dass es uns nicht gestattet ist, die für die Schule bereitgestellten Tests mit nach Hause zu geben. Diese sind allein für die Durchführung in(!) der Schule gedacht. Tests, die von Ihnen zuhause durchgeführt werden, müssen selbst erworben werden.
Wird bei Schüler:innen ein positives Testergebnis festgestellt, werden die Kinder bis Jahrgang 6 sofort von der Gruppe getrennt, ab Jahrgang 7 sofort nach Hause geschickt. Parallel dazu werden Sie als Eltern umgehend über unser Sekretariat hierüber informiert und bei den jüngeren Kindern die Abholung oder das selbstständige nach Hause gehen abgesprochen. Sie sind dann durch das Gesundheitsamt verpflichtet, schnellstmöglich einen PCR Test bei Ihrem Kind vornehmen zu lassen.
Bei der Abiturstufe und den 10er wird es keine Änderungen geben. Beachten Sie, dass die 10er ab dem 19.04.2021 ihre Vorklausuren schreiben.
Bei der Obergruppe, Jahrgang 7-9, bleibt es organisatorisch bei dem wöchentlichen Wechsel. Der Stundenplan von vor den Osterferien wird unverändert weitergeführt. Einzige Änderung für die Schüler:innen ist die nun geforderte Maskenpflicht auch während des Unterrichts. Befreiung hiervon sind wie schon zuvor nur durch ein ärztliches Attest möglich.
Bei der Mittelgruppe, Jahrgang 4-6, bleibt es organisatorisch beim Wechselmodell. Auch hier ändert sich nicht der Stundenplan. Am Montag, den 12.4.21 beginnen die Kinder des 5.Jahrgangs und sind eine komplette Woche in der Schule und wechseln sich dann mit dem Jahrgang 6 ab, der in der Woche ab 19.4.21 in der Schule sein wird. Für die Schüler:innen im Jahrgang 5 und 6 besteht nun ebenfalls laut der neuen Verordnung im Unterricht eine Maskenpflicht. Jahrgang 4 wird dies dringend empfohlen.
Bei der Untergruppe, Jahrgang 1-3, gibt es bis auf die zweimaligen Tests pro Woche keine weiteren Änderungen. Es besteht weiterhin keine Maskenpflicht.
Wir wissen, dass diese neue Verschärfungen alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellen und von allen viel abverlangen. Auch für uns stellen diese einen erheblichen organisatorischen und personellen Mehraufwand dar. Gleichfalls setzen wir alles daran, um den Aufenthalt an der Schule für alle Schüler:innen bestmöglich und so angenehm wie möglich zu gestalten. Auf der anderen Seite bitten wir zu beachten, dass wir zur Schulöffnung angehalten sind, die Regelungen umzusetzen. Im Sinne des Gesundheitsschutzes und der gegenseitigen Rücksichtnahme bitten wir daher auch um notwendige Unterstützung, insbesondere mit der dringenden Bitte, Kinder, die selbst oder deren Familienmitglieder Covid-19-Symptome anzeigen, nicht in die Schule zu schicken.
a) für die Abschlussjahrgänge 10 + 13 ab dem 18.01.2021 / für Jahrgänge 11 + 12 ab dem 22.02.2021:
Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:
b) für die Jahrgänge 1-4 ab dem 15.02.2021:
c) Jahrgang 5-9 verbleibt vorerst im Homeschooling
GRUNDSÄTZLICHES:
zur weiteren Verfahrensweise bzgl. des bestehenden Lockdowns:
Nähere Informationen hierzu erhalten sie hier: www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
Für unsere FGS bedeutet das:
Für die Jahrgänge 1-4 + Inklusionsbereich steht auch weiterhin bei nachweislich vorhandener Systemrelevanz eine Notbetreuung zur Verfügung.Die Zugehörigkeit zur Systemrelevanz ist ebenfalls dem obigen SMK-Link zu entnehmen.
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