Ab 22.11.2021 müssen Schüler:innen und das gesamte Kollegium 3x wöchentlich im Abstand von jeweils zwei Tagen durch einen Test nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.
Auch wenn für vollständig Geimpfte und Genesene keine Testpflicht besteht, wird die Testung auch für Geimpfte/Genesene ausdrücklich empfohlen. Diese Regelung gilt nun auch für Elternabende, Elterngespräche und Gremien der Elternmitwirkung sowie für den Zutritt von Personen außerhalb von Unterrichts- und Betreuungszeiten.
Weitere Informationen hierzu hier:
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/11/16/testung-an-schulen-wird-erhoeht
Wir freuen uns auf das neue Schuljahr. Alle Informationen zum Schulanfang finden Sie hier:
https://nas.fgs-freiberg.de:5001/sharing/k7v3mzfY1

Armin Riemer, Jahrgang 8
Bild in voller Größe, hier abrufbar: https://nas.fgs-freiberg.de:5001/sharing/5DymSLDrJ

In der Unterrichtsreihe Stoffeigenschaften beschäftigten sich die Schüler:innen der Jahrgangsstufe 7 mit den Aggregatzustandsänderungen.
Dabei machten sie die Erfahrung, dass auch alltäglichen Stoffen, wie Wasser, ein Zauber inne wohnt. Sie erlebten den spannenden Wechsel vom Eis zum Wasser. Neben dem experimentellen Bestimmen der Schmelz- und Siedetemperatur konnten sie beobachten, dass sich einfache Eisbälle durch Licht und verschiedene Farbstoffe in magische Gebilde verwandeln.
Diese wie Kristallkugeln anmutenden Skulpturen laden zum kreativen Gestalten ein. Die Lufteinschlüsse und Spalten im Eis lassen viele einzigartige Eindrücke entstehen, die die Schüler:innen in Fotos festhielten. Alle Fotos der Schüler:innen, sind hier abrufbar: Eisballons
Leider sind diese Kunstwerke vergänglich – bei den heißen Temperaturen, aber eine willkommene Abkühlung.
Louise Eibisch
Die zweimalige Testpflicht pro Woche (Ausnahme: Geimpfte und Genesene mit jeweiligem Nachweis) für alle Schüler:innen und Mitarbeitende bleibt bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die ihre Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen.