Die zweimalige Testpflicht pro Woche (Ausnahme: Geimpfte und Genesene mit jeweiligem Nachweis) für alle Schüler:innen und Mitarbeitende bleibt bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die ihre Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen.
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