4. November 2021
Mit dem Erreichen der Vorwarnstufe entfällt der Wegfall der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ab der Sekundarstufe 1 ab dem 08.11.2021 gemäß § 4b Abs. 2 Schul- und Kita-Corona-VO.
Schülerinnen und Schüler und schulisches Personal in Schulen dieser Schularten müssen demnach ab kommender Woche (ab.08.11.2021) weiter auch im Unterricht eine MNB tragen.
Demnach besteht für Personal + alle Schüler:innen ab Jahrgang 5 weiterhin eine Maskenpflicht im Unterricht und für Personal + alle Schüler:innen aller Jahrgänge eine Maskenpflicht auf den Schulgängen.